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Art. 13

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 17 · Original-PDF

1Für Planungen und Bauvorhaben innerhalb eines sensiblen Gebiets gemäss Artikel 12 und Anhang 5 ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ein Betriebskonzept Mobilität vorzulegen, wenn a diese zu insgesamt mehr als 30 Abstellplätzen für Motorfahrzeuge pro Parzelle oder pro Bauvorhaben führen, b sich eine Überlastung auf dem umliegenden Strassennetz abzeichnet, c eine nutzungsbezogene Zuordnung von Parkplätzen wesentlich geändert wird, d Fahrtenmodelle zum Einsatz kommen oder e der Arealbonus gemäss Artikel 46 beansprucht wird.8

2Das Betriebskonzept Mobilität zeigt Massnahmen für eine umweltfreundliche, nachhaltige Mobilität auf.

8Art. 13 Abs. 1 lit. e noch nicht in Kraft (Verfügung vom 18.11.2024 der DIJ) Konzepte mit Massnahmen auf verschiedenen Ebenen handeln (vergleiche Merkblatt Betriebskonzept Mobilität). Unter gebäudeintern sind Abstellplätze im Gebäude mit der Hauptnutzung zu verstehen.

Langfristig bedeutet eine Mindestdauer von 15 Jahren. Vergleiche Artikel 1 USG, Artikel 9, 10 und 24 BauG, Artikel 6 und 7 BewD sowie Artikel 51 KEnG. Unter Naturräumen sind etwa Landwirtschaftszonen, Wald, Ufer- und Uferschutzzonen, Gewässerräume nach Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV; SG 841.201) oder Naturschutzgebiete und Hecken zu verstehen. Der Artikel regelt Lichteinwirkungen durch ortsfeste Beleuchtungsanlagen. Damit sollen negative Wirkungen von Lichtemissionen reduziert und Energie gespart werden. Für Licht als Gestaltungselement ist der Lichtplan Aussenraum wegleitend. Vergleiche Merkblatt Lichtemissionen. 18 3. Abstellplätze

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.