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Art. 6 · Zweck

BZO Otelfingen · S. 7 · Original-PDF

Die Kernzonenvorschriften bezwecken den Erhalt von Einheit und Eigenart des gewachsenen Ortskernes und dessen Umgebung. Sie regeln die Weiterentwicklung des Dorfkernes durch gut gestaltete und gut eingeordnete Um- und Neubauten sowie Aussenräume.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.