← BZO Otelfingen · Inhaltsverzeichnis
Art. 31 · Bauweise
BZO Otelfingen · S. 13 · Original-PDF
Die geschlossene Überbauung ist vorbehältlich der nachbarlichen Zustimmung gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.