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Art. 31 · Bauweise

BZO Otelfingen · S. 13 · Original-PDF

Die geschlossene Überbauung ist vorbehältlich der nachbarlichen Zustimmung gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.