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Art. 46 · Trockenmauern und Felsaufschlüsse

BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 28 · Original-PDF

1Die im Schutzzonenplan bezeichneten Trockenmauern und Felsaufschlüsse dienen als natürlicher Lebensraum für standorttypische Pflanzen- und Tierarten. Sie sind geschützt.

2Unterhaltsarbeiten sind so auszuführen, dass Lebensraum und Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.