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Art. 44 · Trockenstandorte

BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 28 · Original-PDF

1Die im Schutzzonenplan bezeichneten Trockenstandorte dienen als natürliche Lebensgrundlage für standorttypische Pflanzen- und Tierarten. Sie sind geschützt, zu erhalten und wo nötig aufzuwerten.

2In den Trockenstandorten ist nur jene landwirtschaftliche Nutzung gestattet, die den Schutzzweck nicht gefährdet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.