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Art. 36 · Vgl. das kantonale Bauinventar der Gemeinde Steffisburg

BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 25 · Original-PDF

Vgl. das kantonale Bauinventar der Gemeinde Steffisburg. Baudenkmäler

1Das Bauinventar des Kantons bezeichnet die schützenswerten und erhaltenswerten Baudenkmäler sowie die Baugruppen. Die Baudenkmäler sind in den Zonenplänen Nord und Süd als Hinweise dargestellt. Vgl. Art. 10c BauG

2Betreffen Bauvorhaben schützenswerte oder erhaltenswerte Baudenkmäler, die Bestandteil einer im Bauinventar aufgenommenen Baugruppe sind (K-Objekte), ist die kantonale Denkmalpflege in jedem Fall beizuziehen. Eine Voranfrage wird empfohlen.

3Bei schützens- und erhaltenswerten Baudenkmälern darf die Gesamtlänge der Dachaufbauten 30 % der Fassadenlänge des darunterliegenden Fassadenabschnitts nicht überschreiten. Dacheinschnitte sind bei K–Objekten nicht zulässig.

F/3 Pflege der Kulturlandschaft

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.