Art. 47 · Inkrafttreten
BZO Oberglatt · S. 19 · Original-PDF
Die Bau- und Zonenordnung wird mit der Rechtskraft der kantonalen Genehmigung verbindlich. Die Gemeinde publiziert das Datum der Inkraftsetzung gemäss § 6 PBG.
59Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel
60Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel
61Teilrevision vom 20. März 2024, Artikel ersatzlos gestrichen
–19 - Genehmigungen Die vorstehende Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Oberglatt wurde an der Urnenabstimmung vom 17. Juni 2021 angenommen. Die Teilrevision wurde an der Urnenabstimmung vom 20. März 2024 angenommen. Gemeinde Oberglatt )) 4 i M Roger Rauper DorniniC Plüss Gemeindepräsident Gemeindeschreiber Die Teilrevision vom 20. März 2024 wurde vom Regierungsrat des Kantons Zürich mit Beschluss Nr. KS-0217/24 am 20. November 2024 genehmigt.
–20 -
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.