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Art. 17b · Umgebungsgestaltung

BZO Oberglatt · S. 9 · Original-PDF

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1Die Erscheinung der Umgebung ist als Ganzes in ihrem herkömmlichen Charakter zu erhalten respektive (bei Neubauten) nachzubilden (Chaussierung, Pflästerung, Bäume, Gärten, Mauern und Einfriedungen) und besonders gut zu gestalten.

2Terrainveränderungen haben sich auf ein Minimum zu beschränken und sind sorgfältig auf das massgebende Terrain abzustimmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.