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Art. 7.2 · Nutzweise
BZO Niederweningen · S. 13 · Original-PDF
7.2 Nutzweise
1Es sind Wohnungen und höchstens mässig störende Betriebe gestattet.
2Betriebe mit unverhältnismässigem Verkehr sind stark störenden Betrieben gleichgestellt.
3Pro Grundstück ist mindestens ein Viertel der zulässigen Baumasse für Wohnnutzung vorzusehen.
Seite 9 Gemeinde Niederweningen
Bau- und Zonenordnung Art. 8 Industriezone und Gewerbezone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.