← BZO Niederweningen · Inhaltsverzeichnis
Art. 6.3 · Nutzweise
BZO Niederweningen · S. 12 · Original-PDF
6.3 Nutzweise In den Wohnzonen W1.2, W1.5 und W2.4 sind Wohnungen und nicht störende Betriebe bis zu maximal einem Drittel, in der Wohnzone W2.1 bis zu maximal der Hälfte der zulässigen Baumasse des Hauptgebäudes zulässig. In den Wohnzonen sind sexgewerbliche Einrichtungen sowie Organisationen zur Sterbebegleitung nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.