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Art. 22.3 · Grenz- und Gebäudeabstände
BZO Niederweningen · S. 20 · Original-PDF
22.3 Grenz- und Gebäudeabstände
1Innerhalb des Areals gelten die Vorschriften des PBG.
2Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauungen sind die zonengemässen Abstände einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.