Art. 9 · Rechtsgültige Überbauungsordnungen
BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 4 · Original-PDF
B Qualität des Bauens und Nutzens Weiterentwicklung von Orts- und Landschaftsbild Art. 9 Rechtsgültige Überbauungsordnungen Für die nachstehend aufgeführten Gebiete gelten die jeweils genehmigten Überbauungsordnungen: a) Zürchermatte 06. 12.1989 b) Fankhauserareal + Sägestrasse 06.05.2008 c) Kirchgasse 14.02.1994 d) Schlossstrasse 29.1 2.1987 e) Unterer Hasenknubel 08.05.1998 f) Camping Mettlen 28.01.1981 g) Überbauungsordnung Dorfkernschutzzone 21.12.1987 31 Dieser allgemeine Baugestaltungsgrundsatz sowie die allgemein gehaltenen Gestaltungsregelungen ersetzen detailliertere Regelungen. Dies setzt voraus, dass sowohl die Projektverfassenden wie auch die Baubewilligungsbehörden das Umfeld des Bauvorhabens analysieren und den ihnen durch die offene Formulierung gegebenen Spielraum verantwortungsbewusst interpretieren. Dazu dienen die Kriterien in Abs. 2 und die notwendigen Unterlagen zur Beurteilung der Gesamtwirkung. 32 B Qualität des Bauens und Nutzens Weiterentwicklung von Orts- und Landschaftsbild
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.