← BZO Langnau im Emmental · Inhaltsverzeichnis

Art. 8 · Zonen mit Planungspflicht

BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 28 · Original-PDF

1Die Zonen mit Planungspflicht sind Zonen nach Art. 93/94 BauG.

2Für die einzelnen Zonen gelten folgende Bestimmungen: ZPP Nr. 1 Unterer Hasenknubel Es ist eine südorientierte, verdichtete Bebauung zugelassen, die den Graben als natürliches Element aufwertet und Rücksicht auf die Hangkante entlang der Oberfeldstrasse nimmt. Die Überbauung wird über den Lenggenweg, die Kreuzstrasse oder entlang des Grabens erschlossen. Dem Abschluss des Siedlungsgebietes zum Graben hin ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Ausnützung beträgt mindestens 0.5 und maximal 0.6; es gelten im Übrigen die baupolizeilichen Vorschriften der Zone M3. Für die Parzelle Nr. 1006 gelten folgende Bestimmungen: Maximale AZ: Gebäudelänge: Gebäudebreite: Gebäudehöhe: max. Höhenkote: 0.4 33.00 m 15.00 m 12.00 m 705.50 m.ü.M. allseitige Grenzabstände: 4.00 m Es ist zwingend ein Flachdach vorzusehen. Die Erstellung eines Attikageschosses ist nicht gestattet. ZPP Nr. II Oberstrasse Die ZPP Nr. II Oberstrasse ermöglicht die Umnutzung und Überbauung des ehemaligen Coop-Areals an der Oberstrasse. Die bestehenden Untergeschosse sind Arbeitsnutzungen im Sinne der Mischzone sowie Einstellhallen für Motorfahrzeuge und Wellness-/Fitness-/ Freizeit-Nutzungen vorbehalten. Die oberirdischen Geschosse sind der Wohnnutzung im Sinne der Wohnzone vorbehalten, d.h. stilles Gewerbe und Dienstleistungen im Sinn der Baugesetzgebung (Art. 90 BauV) sowie gemeinschaftliche und kulturelle Nutzungen sind zugelassen . Das Mass der Nutzung in den Untergeschossen ergibt sich aus dem bestehenden Raumangebot. Für die oberirdischen Bauten gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: 5.00 m 8.00 m 10.00 m 25.00 m Geschosszahl: 3 + Attika Attikafläche: max. 60% des darunterliegenden Vollgeschosses max. BGF: 3'100 m2 Lärmempfindlichkeitsstufe III kGA: gGA: GH: GL: 25 ZPP Nr. IV Hube/: sistiert ZPP Nr. V Hang Heimstätte Bärau: sistiert 26 Das Projekt Überbauung Oberstrasse Langnau (Jörg+Sturm Architekten AG, Langnau i.E.), Projektstand Dezember 2005, dient der Erläuterung. Prägende Merkmale dieses Überbauungskonzeptes sind:

–Eine Baumassenverteilung welche in Volumetrie, Körnigkeit und dem Wechselspiel zwischen Baukörper und Aussenräumen dem vorherrschenden Siedlungsmuster entlang diesem Teil der Oberstrasse entspricht.

–Je ein süd-, ost- und westorientierter, dreigeschossiger Wohnbaukörper, welche zusammen einen kleineren Aussenraum an der Nordgrenze sowie zwei grosszügigere Aussenräume in der Südwest- und in der Südostecke des Areals bilden.

–Flachdächer mit Attikageschossen, welche je zwei Dachterrassen an den Stirnseiten der scharf geschnittenen, prismatischen und durch Loggien strukturierten Baukörper freilassen. ZPP Nr. III Südliche Marktstrasse Die ZPP bezweckt die räumliche Definition und die bauliche Verdichtung entlang der Marktstasse. Es sind Detailhandel, Restaurants, Gewerbenutzungen und/oder Wohnnutzungen zugelassen. Gebäudehöhe für die 1. Bautiefe ab Marktstrasse/ Bahnhofstrasse: 12.00 m Gebäudehöhe für die 2. Bautiefe: 15.00 m Strassenabstand: 2.00 m Ausnützungsziffer: 1.0 Weitere baupolizeiliche Masse gemäss der Mischzone M3. Ein Bauvolumen muss direkt an die südliche Marktstrasse platziert werden, um den Strassenraum zu schliessen. Zum Bahnhof hin muss das Bauvolumen der Platzsituation Rechnung tragen und auf den Bahnhofplatz ausgerichtet sein. Neubauten sind in zeitgenössischer Architektursprache zu gestalten. Parkplätze sind unterirdisch anzuordnen. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. ZPP Nr. VI Viehmarkt Die ZPP bezweckt die Umgestaltung der Rückseite der Gebäude zu einer Vorderseite zum Viehmarktplatz hin. Art der Nutzung: Die Zone dient der Mischnutzung gemäss Art. 1 GBR (Wohnen, stilles bis mässig störendes Gewerbe, Gastgewerbe, Verkauf). Gestattet ist die Erstellung von Anbauten an die bestehenden Gebäude. Die Anbauten sind zur Erweiterung des Platzangebotes des bestehenden Gewerbes vorzusehen und zum Viehmarkt hin auszurichten. Für die bestehenden Gebäude gelten die Vorschriften der Überbauungsordnung Dorfkern. Gebäudehöhe: 9.00 m 27 28 kGA: 3.00 m, mit Zustimmung des Nachbars 2.00 m, sofern die Bauten den gewachsenen Boden um mehr als 1.20 m überragen Die Anbauten sind als Fassung des Viehmarktplatzes und als Eingangsbereich zu den bestehenden Gebäuden auszugestalten. Das neue Bauvolumen ist in zeitgenössischer Architektursprache zu gestalten. ZPP Nr. VII Fansrüti Die ZPP bezweckt die Erschliessung und Etappierung des Planungsperimeters, die Regelung der Wasserversorgung sowie eine gute Gestaltung des Siedlungsrandes. Art der Nutzung: Die Zone dient dem Wohnen und dem stillen Gewerbe gemäss Art. 1 GBR. Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone W2. Es ist auf ein ruhiges Erscheinungsbild der Bauten und ihrer Dächer zu achten. Geländeveränderungen sind zu minimieren, Aussenraumelemente wie die Strasse und Mauern sind sorgfälltig in die Topographie zu integrieren. 29 30

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.