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Art. 7 · Zone für Sport- und Freizeitanlagen Moos

BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 26 · Original-PDF

1Zugelassen sind offene und geschlossene Sport- und Freizeitanlagen. Bereich a: Hochbauten sind unter Berücksichtigung der folgenden baupolizeilichen Masse zugelassen:

–Grenzabstand: 4.00 m

–Gebäudehöhe: 10.00 m

–Gebäudebreite:

–Gebäudelänge: 50.00 m Spielplätze Bauten im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BauG sind gestattet. Der Grenzabstand für die Nebenbauten beträgt 2.00 m, sofern die mittlere Fassadenhöhe dieser Bauten 4.00 m und ihre Grundfläche 60 m2 nicht übersteigen. Bereich b: Zugelassen sind eingeschossige, nicht unterkellerte Flachdachbauten wie Garderoben, Gerätemagazine, Verpflegungsstätten und dergleiche bis max. 300.00 m2. Baupolizeiliche Masse:

–Grenzabstand:

–Gebäudehöhe:

–Gebäudebreite:

–Gebäudelänge: 4.00 m 4.00 m 30.00 m* * Auf der Teilparzelle Nr. 714 ist eine maximale Gebäudelänge von 70.00 m zugelassen, unterteilt in max. 30.00 m lange Baukörper. Das Flachdach kann über die ganze Gebäudelänge errichtet werden. 23 24

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.