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Art. 3 · Zonen für öffentliche Nutzungen

BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 16 · Original-PDF

1Zonen für öffentliche Nutzungen sind für im öffentlichen Interesse stehende Bauten und Anlagen bestimmt. Bestehende Bauten und Anlagen anderer Nutzung dürfen nur zeitgemäss unterhalten werden.

2In den Zonen für öffentliche Nutzung gelten die folgenden Bestimmungen: 1) Friedhof Bebauung bestehend, Neubauten im Rahmen des Nutzungszwecks «Friedhof» und im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Wohnzone W3 zulässig. Lärmempfindlichkeitsstufe II 2) Schulbauten, Anlagen und Kletterhalle Bebauung bestehend, Erweiterungen und Neuanlagen im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Arbeitszone A 1. Für die bestehende Kletterhalle «Climbox» auf dem Areal der Sekundarschule gilt eine maximale Gebäudehöhe von 16.50 m. Lärmempfindlichkeitsstufe II 3) Abwasserreinigungsanlage Bebauung bestehend, Erweiterung und Neuanlagen für den Betrieb zulässig. Baupolizeiliche Masse gemäss Arbeitszone A 1. Lärmempfindlichkeitsstufe IV 4) Jugendhaus, Jugendherberge Bebauung bestehend, Erweiterungen und Neuanlagen im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Wohnzone W3. Lärmempfindlichkeitsstufe II 5) Regionalspital Erweiterungen und Neuanlagen im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Arbeitszone A 1. Lärmempfindlichkeitsstufe II 6) dahlia Lenggen, Behindertenwerke Oberemmental Nutzungen, die sich aus dem institutionellen Betrieb dahlia Lenggen ergeben: Pflege/ Betreuung, Wohnen, gewerbeähnliche Annexbetriebe (Gärtnerei, Werkstätten etc.) sind zulässig. 13 14 Die Gestaltung der neuen Gebäude (Form und Materialisierung) hat so zu erfolgen, dass diese mit den bestehenden Bauten ein verträgliches Ensemble mit guter Gesamtwirkung ergeben. Aufstockungen: Für Aufstockungen, gemäss Masterplan vom 20. August 2010 (verbindliche Grafik mit möglichen Bauten siehe S. 12), gelten folgende baupolizeiliche Masse: Max. Gebäudehöhe pro Geschoss 3.50 m Zone 3- geschossig: Für Neubauten, gemäss Masterplan vom 20. August 2010 (verbindliche Grafik siehe S. 12), gelten folgende baupolizeiliche Masse: Max. Gebäudelänge: Max. Gebäudebreite: Max. Gebäudehöhe: Grenzabstände: 60.00 m 20.00 m 11.00 m (exkl. Attika gemäss GBR) 4.00 m / 8.00 m (klein/ gross) 7) kirchliche Bauten und Anlagen Bebauung bestehend, bauliche Erweiterungen im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Mischzone M3. Lärmempfindlichkeitsstufe II 8) Parkplätze, Bushaltestelle, Wendeplatz Zugelassen sind nur einzelne, dem Zweck der Anlage dienende Bauten. Es gelten die baupolizeilichen Masse der Mischzone M2. 9) Freizeitstätte Erweiterungen und Neuanlagen im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Mischzone M3. Lärmempfindlichkeitsstufe III 10) Reithalle Gewerbenutzung, Erweiterungen und Neuanlagen im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Arbeitszone A 1. Lärmempfindlichkeitsstufe IV 11) Eishalle, Sporthalle, Unterkünfte, Gastronomie, Marktwesen, Parkplätze Ergänzungs- und Erweiterungsbauten im Rahmen der Zweckbestimmung und folgenden baupolizeilichen Massen: Grenzabstand: 4.00 m Gebäudehöhe: 14.50 m Lärmempfindlichkeitsstufe IV 12) Mehrzwecknutzung, Kultur Ergänzungs- und Erweiterungsbauten im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Mischzone M3. Lärmempfindlichkeitsstufe III 15 Masterplanung Areal Heimstätte Bärau West

17September 2007 / Lanzrein + Partner Architekten AG Legende der Sektoren: - Baufelder ~ ///, Grünzonen/Frelhaltezonen Verkehrserschllessung Parklerung {oberirdisch, gedeckt oder unterirdisch)

–• • • • Fussgänger - 1 1 1 Gewässer Bestehende Bauten: neu/renoviert (kein ROckbau In den nächsten 15 Jahren) Im Inventar der kantonalen Denkmalpflege 16 13) Post Ergänzungs- und Erweiterungsbauten im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Mischzone M3. Lärmempfindlichkeitsstufe 111 14) Amtshaus Ergänzungs- und Erweiterungsbauten im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Mischzone M3. Lärmempfindlichkeitsstufe III 15) Viehmarktplatz Mehrzweckplatz. Zugelassen sind nur einzelne, dem Zweck dienende Bauten. Es gelten die baupolizeilichen Masse der M3. 16) Marktwesen Zugelassen sind nur einzelne, dem Zweck dienende Bauten. Es gelten die baupolizeilichen Masse der Arbeitszone A 1. Lärmempfindlichkeitsstufe 111 17) Verwaltungsgebäude, Mehrzweckgebäude Ergänzungs- und Erweiterungsbauten im Rahmen der bau polizeilichen Masse der Mischzone M3. Lärmempfindlichkeitsstufe III 18) Altersheim Ergänzungs- und Erweiterungsbauten im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Arbeitszone A 1. Lärmempfindlichkeitsstufe II 19) Kniematte Folgende Nutzungen sind zugelassen: Schul- und Sportanlagen, Parkierung, Nutzung für öffentliche Anlässe. Das Mass der Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen der Arbeitszone 1. Lärmempfindlichkeitsstufe 111 20) Wasserversorgung Betriebsnotwendige Änderungen und Erweiterungen möglich, für Neubauten gelten die bau polizeilichen Masse der W2. 21) Heimstätte Bärau Teilbereich West mit zugehöriger Gewerbe- und Wohnnutzung Nutzungen, die sich aus dem Betrieb der Institution Heimstätte Bärau ergeben: Pflege/ Betreuung, spezielles Wohnen, gewerbeähnliche Annexbetriebe (Gärtnerei, Werkstätten, geschützte Arbeitsplätze etc.) sind zulässig . Für Neubauten gemäss Masterplan vom 17.9.2007 (verbindliche Grafik siehe S. 16) gelten folgende baupolizeilichen Masse: max. Gebäudelänge: 50.00 m max. Gebäudehöhe: 11.00 m Grenzabstand: 5.00 m 17 18 Die Gestaltung der neuen Gebäude {Form und Materialisierung) hat so zu erfolgen, dass sie mit den bestehenden Bauten ein verträgliches Ensemble mit guter Gesamtwirkung ergeben. Lärmempfindlichkeitsstufe II 22) Heimstätte Bärau Teilbereich Ost Ergänzungs- und Erweiterungsbauten im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Arbeitszone A 1. Lärmempfindlichkeitsstufe II 23) Wehrdienste Ergänzungs- und Erweiterungsbauten im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Mischzone M2. Lärmempfindlichkeitsstufe III 24) öffentlicher Park/ Spielplatz Nutzung als öffentlicher Park/ Spielplatz, Bauten im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Wohnzone W2. Art. 3 Zonen für öffentliche Nutzungen

1Zonen für öffentliche Nutzungen sind für im öffentlichen Interesse stehende Bauten und Anlagen bestimmt. Bestehende Bauten und Anlagen anderer Nutzung dürfen nur zeitgemäss unterhalten werden.

2In den Zonen für öffentliche Nutzung gelten die folgenden Bestimmungen: 1 – 20) unverändert 21) Heimstätte Bärau Teilbereich West mit zugehöriger Gewerbe- und Wohnnutzung Nutzungen, die sich aus dem Betrieb der Institution Heimstätte Bärau ergeben: Pflege / Betreuung, spezielles Wohnen, gewerbeähnliche Annexbetriebe (Gärtnerei, Werkstätten, geschützte Arbeitsplätze etc.) sind zulässig. Für Neubauten gemäss Masterplan vom 17.9.2007 (verbindliche Grafik siehe S. 16) gelten folgende baupolizeilichen Masse: max. Gebäudelänge: 50.00 m max. Gebäudehöhe: 11.00 m Grenzabstand: 5.00 m Die Gestaltung der neuen Gebäude (Form und Materialisierung) hat so zu erfolgen, dass sie mit den bestehenden Bauten ein verträglichen Ensemble mit guter Gesamtwirkung ergeben. Lärmempfindlichkeitsstufe II 22 – 24) unverändert Masterplanung Areal Heimstätte Bärau West 17. September 2007 / Lanzrein + Partner Architekten AG verbindliche Grafik

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.