← BZO Langnau im Emmental · Inhaltsverzeichnis

Art. 24 · Einzelbäume, Baumgruppen

BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 48 · Original-PDF

1Die im Zonenplan bezeichneten Einzelbäume und Baumgruppen sind geschützt.

2Fällungen können bewilligt werden, wenn das öffentliche Interesse dagegen nicht überwiegt oder wenn die Bäume für Mensch, Tier und Eigentum eine Gefahr darstellt.

3Gefällte Bäume oder natürliche Abgänge sind an derselben Stelle oder in unmittelbarer Nähe durch gleichwertige standortheimische Arten zu ersetzen. Bei Ersatzpflanzungen sind angemessene Pflanzgruben sowie pro Baum 6 m 2 unversiegelte Bodenfläche vorzusehen . 45 Siehe Art. 1 Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG);

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.