← BZO Langnau im Emmental · Inhaltsverzeichnis

Art. 21 · Grünzone llfis

BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 46 · Original-PDF

Grünzone Iltis

1Die Grünzone bezweckt das freihalten des Uferbereiches der llfis von Bauten und Anlagen.

2Wenn nicht im Zonenplan anders festgelegt, beträgt die Breite der Grünzone mindestens 10.00 m gemessen ab Böschungsoberkante.

3Die Grünzone hat dauernd angemessen mit Sträuchern und Bäumen bestockt zu sein. Reicht die Naturverjüngung dazu nicht aus, so entscheidet die Baukommission über standortsgerechten Ersatz mittels Pflanzung.

4In der Grünzone ist der Unterhalt und die zeitgemässe Sanierung von Bauten und Anlagen zugelassen.

5Neubauten und Anlagen für den Unterhalt der Grünzone, für Nutzungen im öffentlichen Interesse oder für die Nutzung des Erholungsraums sind gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.