Art. 2 · Mass der Nutzung
BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 14 · Original-PDF
1Für die Nutzungszonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: Zone Abk. kGA gGA GH GL AT' UeZ in m in m inm in m Wohnzone W2 4.00 8.00 7.00 30.00' 0.5" " -
Sonderzonen siehe Art. 3-9 GBR ohne unbewohnte An- und Nebenbauten ·· Volumen. die vor Inkrafttreten dieses Reglementes erstellt wurden, können unabhängig von der AZ ausgebaut werden W ird ein Energielabel angestrebt, das höher ist als der Minergiestandard, so müssen die zusätzlich notwendigen Wandanteile nicht der AZ angerechnet werden. Bei bestehenden Bauten, die auf Minergielabel nachgerüstet werden, müssen die zusätzlich notwendigen Maueranteile ebenfalls nicht der AZ angerechnet w erden Ausschliesslich gegenüber den Parzellen Nrn. 554, 946, 1641, 1138 … Kommt Art. 75 BauG zur Anwendung, fällt die AZ weg (Gestaltungsfreiheit)
2Zudem gelten die folgenden Masse für:
a)Unbewohnte An- und Nebenbauten: Grenzabstand GA min. in m Gebäudehöhe GH max. in m 2.00 4.00 Gebäudefläche GF max. in m 2 60.00
b)Unterirdische Bauten: Grenzabstand GA min. in m 1.00 Unterirdische Bauten sind solche, welche das gewachsene Terrain innerhalb des reglementarischen Grenzabstandes (bis OK fertiges Terrain gemessen) nicht mehr als 1.20 m überragen und bei denen höchstens eine Fassade frei gelegt oder mit einem Zugang oder einer Zufahrt versehen ist.
3Der Grenzanbau ist gestattet, wenn der Nachbar zustimmt oder wenn an ein nachbarliches, an der Grenze stehendes Nebengebäude angebaut werden kann. 11 ZöN sind Zonen gemäss Art. 77 BauG. Masterplanung dahlia Lenggen 20. August 2010 ,---, Planungspcrimeter D , ___ _. - Wcs1hau Aufstockung
2Geschosse - Zimmertrakt Aufstockung - Ostbau Aufstockung Cl
1Geschoss
1Geschoss D Aufstockung 2 Geschosse Zone 3- geschossig ~ 12 Zone Parkierung oberirdisch/ unterirdisch Vcrkchrserschlicssung Grünzonen/ Freihaltezonen Bestehende Bauten Mögliche Bauten
4Für gedeckte Sitzplätze, Gartenhallen, Wintergärten, offene Schwimmbecken und Schwimmhallen gilt der kleine Grenzabstand.
5Vorspringende offene Bauteile wie Vordächer, Vortreppen, Balkone (auch mit Seitenwänden und abgestützte) dürfen von der Umfassungsmauer aus gemessen höchstens 1.20 m, mit Zustimmung des Nachbarn höchstens 1.50 m, in den Grenzabstand hinein ragen.
| Zone | Abk. | kGA | gGA | GH | GL | AT' | UeZ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in m | in m | inm | in m | ||||
| Wohnzone | W2 | 4.00 | 8.00 | 7.00 | 30.00' | 0.5" " | - |
| Wohnzone | W3 | 4.00 | 10.00 | 9.00 | 40.00· | 0.7 | - |
| Mischzone | M2 | 4.00 | 8.00 | 7.50 | 30.00' | 0.6 | - |
| Mischzone | M3 | 4.00 | 10.00 | 9.00 | 45.00' | 0.8 | - |
| Arbeitszone 1 | Al | 4.00 | - | 14.00 | - | - | 80% |
| Arbeitszone 2 | A2 | 4.00/ 8.00'" | - | 14.00 | - | - | 80% |
| Sonderzonen | siehe Art. 3-9 GBR |
Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.