← BZO Langnau im Emmental · Inhaltsverzeichnis
Art. 17 · Lärmschutz
BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 42 · Original-PDF
Bei Bebauungen auf der Parzelle Nr. 495 muss bei sämtlichen lärmempfindlichen Räumen mindestens ein Fenster, das geöffnet werden kann, in der lärmabgewandten Fassade vorgesehen werden .
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.