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Art. 1 · Art der Nutzung

BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 12 · Original-PDF

Für die Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen (ES): Zone Abkürzung Nutzungsart ES Wohnzone W2Nl/3 Wohnen, stilles Gewerbe II Mischzone M2/M3 Wohnen, stilles bis mässig störendes Gewerbe, Gastgewerbe, Verkauf III Arbeitszone 1 A1 Arbeitsnutzungen; Wohnen ist nur für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal gestattet IV Arbeitszone 2 A2 Arbeitsnutzung (Gewerbe, Dienstleistung). Verkauf ist ausschliesslich für vor Ort hergestellte Produkte (. . Eigenproduktion") im Umfang von max. 200 m2 BGF pro Betrieb gestattet Wohnen ist nur für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal gestattet Im Baubewilligungsverfahren ist der Bezug der Neubauten zu den bestehenden Bauten aufzuzeigen IV Sonderzonen siehe Art. 3-8 GBR 9 kGA minimaler kleiner Grenzabstand gGA minimaler grosser Grenzabstand GH maximale Gebäudehöhe, siehe auch Art. 31 und 32 GBR (Messweise der GHJ GL maximale Gebäudelänge AZ maximale Ausnützungsziffer, siehe auch Art. 22 GBR (Hangschutzzone}, zur Berechnung siehe Anhang S. 67 UeZ Überbauungsziffer (gibt an, welcher Teil eines Grundstücks mit oberirdischen Gebäuden belegt werden kann, zur Berechnung siehe Anhang S. 69} Der minimale Bauabstand von Gewässern (siehe Art. 33 GBRJ, von öffentlichen Strassen (siehe Art. 34 GBRJ, und dem Wald (siehe Art.

35GBRJ geht den Grenzabständen vor.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.