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Art. 44 · Siedlungsränder

BZO Niederhasli · S. 19 · Original-PDF

Insbesondere die Siedlungsränder, bei welchen keine Strasse als Abgrenzung zur Landwirtschaftszone besteht oder welche an Landschaftsschutzgebiete angrenzen, sind grundsätzlich so zu gestalten, dass ein fliessender, offener Übergang in die freie Landschaft entsteht. Stützmauern und Sichtschutzhecken sind auf ein Minimum zu beschränken. Es sind nur einheimische, standortgerechte Pflanzen zulässig. Bei Bäumen und Sträuchern dürfen nur Wildformen gepflanzt werden. Bauordnung – 11.12.2024 18/20

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.