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Art. 26 · Nutzung

BZO Niederhasli · S. 12 · Original-PDF

1Es sind lediglich Bauten und Anlagen zulässig, welche mit den Nutzungen Friedhof, Familiengärten, Seebad oder Spielplatz in Verbindung stehen.

2Für die Art und Weise der Nutzung der Familiengärten sowie dessen Gestaltung gilt die separate Familiengartenordnung. Bauordnung – 11.12.2024 11/20 III. Besondere Institute 3.1 Arealüberbauungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.