Art. 2 · Massgebende Pläne
BZO Niederhasli · S. 3 · Original-PDF
1Für die Abgrenzung der Zonen gilt der Zonenplan im Massstab 1:5'000.
2Für die Festlegungen innerhalb der Kernzonen gelten die Kernzonenpläne im Massstab 1:2'500.
3Für die Festlegungen innerhalb der Quartiererhaltungszone gilt der Quartiererhaltungszonenplan im Massstab 1:1'000.
4Für die Wald- und Gewässerabstände gelten die Waldabstandslinien- und Gewässerabstandslinienpläne im Massstab 1:2'500 bzw. 1:500.
5Die in der Bau- und Zonenordnung enthaltenen verkleinerten Pläne sind nicht rechtsverbindlich. Bauordnung – 11.12.2024 2/20 II. Bauzonen 2.1 Kernzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.