Art. 13 · Besonders gute Projekte
BZO Niederhasli · S. 7 · Original-PDF
1Bei Projekten mit zeitgenössischer Architektur, welche von den Gemeindebehörden als besonders gut beurteilt worden sind und die das Ortsbild qualitätsvoll weiterentwickeln, können Abweichungen von den Kernzonenbestimmungen zugelassen werden. Durch solche Abweichungen darf die zonengemässe Ausnützung nicht erhöht werden.
2Für anspruchsvolle, komplexe Bauvorhaben kann die Baubehörde ein externes Fachgutachten einholen. Solche Vorhaben sind in einem Geländemodell mit der angrenzenden baulichen Umgebung volumetrisch darzustellen. Bauordnung – 11.12.2024 6/20 2.2 Quartiererhaltungszone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.