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Art. 29 · Arealfläche
BZO Mettmenstetten · S. 10 · Original-PDF
Die Mindestfläche beträgt in allen Zonen 3‘000 m2. Der Einbezug bereits überbauter Flächen ist gestattet, wenn die Überbauung als Ganzes den Anforderungen von § 71 PBG genügt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.