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Art. 50 · Zweirädrige Fahrzeuge, Kinderwagen
BZO Dielsdorf · S. 16 · Original-PDF
1Bei Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse, gut zugängliche Abstellflächen in der Nähe des Hauseinganges für zweirädrige Fahrzeuge und Kinderwagen bereitzustellen. 16
2Die notwendige Anzahl der Abstellplätze und -flächen richtet sich nach der aktuellen VSS-Norm. In Sonderfällen entscheidet der Gemeinderat.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.