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Art. 34 · Nutzweise
BZO Dielsdorf · S. 12 · Original-PDF
1In der Zone E1 sind Bauten und Anlagen gestattet, die unmittelbar mit dem Sportbetrieb zu tun haben. Es gelten die kantonalrechtlichen Mindestvorschriften.
2In der Zone E2 (Familiengartenareal) sind besondere Gebäude im Sinne von PBG § 273 bis zu einer max. Grundfläche von 8 m² gestattet bei mindestens 80 m² Grundstückfläche.
3Die Zone E3 in der Schwändi ist eine Erholungszone für Pferdesport mit Gestaltungsplanpflicht. 12 III Arealüberbauung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.