Art. 25 · Abweichungen von Grundmassen
BZO Dielsdorf · S. 10 · Original-PDF
1In der Zone W2 kann auf ein anrechenbares Dachgeschoss verzichtet und anstelle dessen ein anrechenbares Untergeschoss erstellt werden.
2Die zulässige Ausnützungsziffer erhöht sich in der Zone W2/3 und WG2/3 auf 60 %, sofern ein drittes Vollgeschoss errichtet und auf das anrechenbare Dach- und Untergeschoss verzichtet wird. Dabei erhöht sich die Gebäudehöhe auf 11.4 m und es sind nur noch Flachdächer zulässig.
3Die zulässige Ausnützungsziffer erhöht sich in der Zone W3/4 und WG3/4 auf 80 %, sofern ein viertes Vollgeschoss errichtet und auf das anrechenbare Dachund Untergeschoss verzichtet wird. Dabei erhöht sich die Gebäudehöhe auf 14.7 m und es sind nur noch Flachdächer zulässig.
4Sind in einem Gebäude der Zone WG2/3 und WG3/4 wenigstens 30 % der Bruttogeschossfläche dauernd anders als zu Wohnzwecken genutzt, so erhöht sich die Ausnützungsziffer um 5 %.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.