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Art. 22 · Bauweise

BZO Dielsdorf · S. 9 · Original-PDF

1Die geschlossene Bauweise ist zulässig.

2Die strassenseitige Fassade ist mit einem ausgeprägten Sockelgeschoss auszugestalten, welches auf Strassenniveau liegt. Es ist eine ortsübliche Gliederung der Fassade zu realisieren.

3Das Erdgeschoss ist strassenseitig so zu dimensionieren (lichte Raumhöhe), dass gewerbliche/publikumsorientierte Nutzungen möglich sind. Dabei kann die Gebäudehöhe nach Art. 19 auf max. 12,10 m (Z3) bzw. max. 15,40 m (Z4) angehoben werden. 2.3. Wohnzonen

W2W2/3W3/4WG2/3WG3/4
Ausnützung max.40 %40 %60 %40 %60 %
Vollgeschosse22323
anrechenbare max. Dachgeschosse11111
anrechenbare max. Untergeschosse01111
kleiner Grundabstand min.5 m5 m6 m4 m6 m
grosser Grundabstand min.10 m10 m12 m8 m12 m
Gebäudelänge max.25 m30 m40 m30 m40 m
Gebäudehöhe7.5 m8.1 m11.4 m8.1 m11.4 m
Firsthöhe5.0 m6.0 m5.0 m6.0 m

Tabelle von S. 9 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.