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Art. 43 · ZPP Nr. 17

BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 30 · Original-PDF

Zweck

1Sicherstellung >Voremberg Ost<

–einer Siedlungsrandüberbauung, welche sich in die Landschaft integriert

–einer harmonischen Gestaltung des neu gebildeten Ortsrandes Richtung Norden

–einer qualitätsvollen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung

–einer zweckmässigen Erschliessung

–der Hecke entlang der Berggasse Art der Nutzung

2Wohnen im Sinne der Wohnzone W2. Mass der Nutzung

3Das Mass der Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen der W2.

4Unter Einhaltung der baupolizeilichen Masse der W2 darf die Höhe der Dachkonstruktion die max. 816.00 m.ü.M. in keinem Punkt überragen.

5Die zulässige AZ beträgt max. 0,4. Gestaltungsgrundsätze

6Auf eine rücksichtsvolle Gestaltung des Übergangs zwischen der neuen Siedlung und der offenen Landschaft sowie auf die Integration der Neubauten in die Hang- bzw. Kuppenlage ist Wert zu legen.

7Bei Satteldächern muss die Firstlinie für Hauptbauten Richtung Ost-West verlaufen.

8Aussenräume (Wege, Gärten, Parkplätze, Spielund Aufenthaltsbereiche) sind zusammen mit dem Siedlungsentwurf sorgfältig zu gestalten.

9Die Hecke entlang der Bergasse ist wenn möglich zu erhalten. Wird die Hecke durch Bauten oder Erschliessungsanlagen beeinträchtig, ist in der näheren Umgebung für Ersatz zu sorgen. Gemeindebaureglement (GBR) Seite 29 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar Erschliessung und Parkierung 10Die Erschliessung erfolgt ab der Berggasse über den bestehenden Güterweg. Empfindlichkeitsstufe: ES II Art. 43

1Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt die offene Bauweise; d.h. die Bauten haben allseitig die vorgeschriebenen Grenz- und Gebäudeabstände einzuhalten. Vorbehalten bleibt Art. 5 Abs. 5 GBR. Bauweise, Stellung der Bauten

2Der Zusammenbau von Gebäuden ist innerhalb der zulässigen Gebäudelänge gestattet.

3Die Stellung der Bauten hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassen-, Quartier- oder Ortsbild prägen.

4An Hängen sind Bauten parallel oder rechtwinklig zur Falllinie des Hanges zu stellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.