← BZO Schwarzenburg · Inhaltsverzeichnis

Art. 3 · Der Ausgleich von Planungsvorteilen richtet sich nach Art. 142 ff

BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 5 · Original-PDF

1Die Wohn- und Arbeitszonen sind für die WohnnutZugelassen sind mässig störende Gewerbe wie Dienstleistungsbetriebe, emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe, welche die Wohnnutzung nicht wesentlich beeinträchtigen. Wohn- und Arbeitszonen zung und die mässig störende Arbeitsnutzung beWA2, WA3 stimmt.

2Untersagt sind Erotik- oder ähnliche Betriebe.

3Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe ES III. Art. 3

1Der Mehrlängenzuschlag (MLZ) wird rechtzuschlag winklig zur Fassade gemessen.

2Unbewohnte An- und Nebenbauten werden nicht mitgerechnet Art. 3 Der Ausgleich von Planungsvorteilen richtet sich nach Art. 142 ff. BauG und nach dem Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR) vom 1. Januar 2019. Ausgleich von Planungsvorteilen Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 5 Normativer Inhalt Hinweise 2 Nutzungszonen 2.1 Wohn-, Misch- und Arbeitszonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.