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Art. 2 · Das Gemeindebaureglement gilt für das ganze

BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 5 · Original-PDF

1Wohnzonen sind in erster Linie für die Wohnnutzung Arbeitsnutzungen wie z.B. Büros, Arztpraxen, Coiffeurbetriebe oder Künstlerateliers sind zugelassen, sofern sie sich baulich gut einordnen und weder durch ihren Betrieb noch durch den verursachten Verkehr störend wirken können. Wohnzonen W1, W2, W3, bestimmt.

2Zugelassen sind zudem nicht störende gewerbliche W4 Betriebe sowie kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungen mit geringem Publikumsverkehr.

3Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe ES II. Ausnahmen bilden die aufgestuften Gebiete gemäss Zonenplan Siedlung (ES III). Art. 2

1Der grosse Grenzabstand gilt für die besonnGrosser Grenzabstand gGA te Längsseite des Gebäudes. Kann diese nicht eindeutig ermittelt werden, so bestimmt die Baupolizeibehörde die Anordnung der Grenzabstände.

2Der grosse Grenzabstand wird rechtwinklig zur besonnten Längsseite gemessen. Mehrlängen-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.