Art. 1 · Das Gemeindebaureglement umfasst kommunales Bau-, Planungs-
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 4 · Original-PDF
1Das Gemeindebaureglement (GBR) bildet zusamGrundordnung men mit dem Zonenplan Siedlung, dem Zonenplan Landschaft und dem Zonenplan Naturgefahren die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde.
2Das Gemeindebaureglement gilt für das ganze Gemeindegebiet.
3Überbauungsordnungen und andere besondere Nutzungsvorschriften gehen dem Gemeindebaureglement vor. Gemeindebaureglement (GBR) Seite 3 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar B Nutzungsvorschriften Art. 1
1Der kleine Grenzabstand gilt für die SchmalKleiner Grenzabstand kGA seiten und die beschattete Längsseite eines Gebäudes. Für Gebäude ohne Wohn- und Arbeitsräume gilt er für alle Gebäudeseiten.
2Der kleine Grenzabstand bezeichnet die kürzeste waagrechte Entfernung der Fassade von der Grundstücksgrenze. Art. 1 Das Gemeindebaureglement umfasst kommunales Bau-, Planungsund Umweltrecht. Geltungsbereich sachlich Umweltrecht umfasst insbesondere Natur-, Landschafts-, Ortsbild- und Denkmalschutz. Weiteres Umweltrecht findet sich auch im Gemeindepolizeireglement, weiteres Bau- und Planungsrecht in Überbauungsordnungen (Übersicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.