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Art. 503 · Baudenkmäler
BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 21 · Original-PDF
1Das von der zuständigen Fachstelle des Kantons erstellte und in Kraft gesetzte Bauinventar bezeichnet die schützenswerten und erhaltenswerten Baudenkmäler. Sie sind im Schutzplan hinweisend dargestellt.
| Abk. | Bezeichnung | Ziel | Prägende Merkmale |
|---|---|---|---|
| S1 | Gerberweg | Erhaltung der kleinteiligen Baustruktur mit cha- rakteristischen Vor-, Zier- und Nutzgärten. | 1- bis 2-geschossige Ein- und Doppel-einfa- milienhäuser sowie Vierfamilien-häuser. Satteldächer; Nutz- und Ziergärten |
| S2 | Flur-/Martiweg | Erhaltung der Reiheneinfamilien-haussiedlung mit grosszügigem, strukturiertem Siedlungsgrün- raum | 2-geschossige Reihen- einfamilienhäuser in 3er- und 4er-Gruppen; strukturierter Sied- lungsinnenraum mit Nutz- und Ziergärten |
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.