← BZO Nidau · Inhaltsverzeichnis

Art. 323 · Gestaltungsspielraum

BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 17 · Original-PDF

1Die Baubewilligungsbehörde kann auf der Grundlage des Ergebnisses eines qualifizierten Verfahrens oder aufgrund der Beratung durch den Fachausschuss gemäss Art. 404 TBR von den Vorschriften über die Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss Art. 313 – Art. 321 TBR abweichen sofern damit eine insgesamt bessere Gesamtwirkung erzielt werden kann. 3.4 Energie und Erschliessung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.