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Art. 305 · Bauweise und Zusammenbau

BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 11 · Original-PDF

1Vorbehältlich besonderer Bauvorschriften gilt die offene Bauweise. Die grossen und kleinen Grenzabstände sowie die Gebäudeabstände sind allseitig einzuhalten.

2Der Zusammenbau von Gebäuden sowie An- und Kleinbauten ist innerhalb der zulässigen Gesamtlänge gestattet.

1) Art. 3 und 4 BMBV 721.3
2) Art. 6 BMBV 721.3
3) Art. 5 BMBV 721.3

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 11) verbindlich lesbar.

11 720.1 Stadt Nidau

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.