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Art. 6 · Zone für öffentliche Bauten öB

BZO Rafz · S. 10 · Original-PDF

6 Im 2. Dachgeschoss sind nur Dachflächenfenster mit hochrechteckiger Form mit einer maximalen Glaslichtfläche von 0.30 m2 gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.