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Art. 10 · Lage der Bauten

BZO Opfikon · S. 14 · Original-PDF

1Das Bauen auf die Gestaltungsbaulinien entlang der Schaffhauserstrasse ist zwingend vorgeschrieben. Die Baumasse ist dabei mehrheitlich entlang der Schaffhauserstrasse zu konzentrieren.

2Im Bereich der Arkadenbaulinien entlang der Schaffhauserstrasse sind Arkaden zwingend vorzusehen. Arkaden mit Stützen sind zulässig.

3Die geschlossene Bauweise entlang der Schaffhauserstrasse ist zulässig. Der Grenzbau ist ohne nachbarliche Zustimmung bis 20.0 m Bautiefe, aber maximal auf 1/2 der gemeinsamen Grenze zulässig. 2.2.2 Zentrumszone Arbeitsplatzgebiet Art. 10 Erdgeschosse

1In den im Plan 4 zu den Sonderbauvorschriften bezeichneten Gebieten müssen die Erdgeschosse eine lichte Höhe im Rohbau (OK Boden / UK Decke) von mindestens 4.5 m aufweisen. Die Tragstruktur hat die Einrichtung grosser Räume zu erlauben.

2In den Gebieten mit erhöhten Erdgeschossen ist ein zusätzliches Galeriegeschoss für gewerbliche Zwecke und für Wohnen zulässig.

3Die Grundfläche des Galeriegeschosses darf max. 30% der Erdgeschossfläche betragen. Das Galeriegeschoss muss mehrheitlich vom Boulevard abgewandt angeordnet werden. Art. 10 Ausführung Die oberirdischen Abstellplätze sind in der Regel in wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Sie sind durch Bepflanzung mit entsprechender Terraingestaltung ansprechend zu gestalten. Ausgenommen sind die Grundwasserschutzzonen. Parkplatz-Verordnung der Stadt Opfikon 47

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.