Art. 9 · Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF)
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 29 · Original-PDF
In den einzelnen Zonen für Sport- und Freizeitanlagen gelten die folgenden Bestimmungen: Bezeichnung Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung ES a Sportanlagen Im Niederhaus ist ein Mehrzweckgebäude mit zwei Vollgeschossen nach den Massvorschriften der W2 zugelassen, Abstellflächen für Sport- und Freizeitnutzungen sowie für Militär sind zugelassen. III b Familiengärten Es sind nur baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen zulässig. Siehe auch ÄNDERUNG vom 10.08.2022 im Anhang.
| Bezeich- nung | Zweckbestimmung | Grundzüge der Überbauung | ES |
|---|---|---|---|
| a | Sportanlagen | Im Niederhaus ist ein Mehrzweckgebäude mit zwei Vollgeschossen nach den Massvor- schriften der W2 zugelassen, Abstellflächen für Sport- und Freizeitnutzungen sowie für Militär sind zugelassen. | III |
| b | Familiengärten | Es sind nur baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen zulässig. |
Tabelle von S. 29 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.