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Art. 72 · Gestaffelte Gebäude
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 105 · Original-PDF
Bei Gebäuden, deren Schnittlinie zwischen Fassadenflucht und Oberkante der Dachkonstruktion (bei Flachdachbauten oberkant offene oder geschlossene Brüstung) in der Höhe gestaffelt ist, und bei Bauten am Hang, die im Grundriss gestaffelt sind, ist die Fassadenhöhe für jeden dieser Gebäudeteile gesondert zu messen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.