Art. 45 · Fachausschuss
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 85 · Original-PDF
1Der Fachausschuss wird durch den Gemeinderat eingesetzt und muss mindestens drei ausgewiesene Fachleute (z.B. Architekten, Landschaftsarchitekten, Bauberater des Berner Heimatschutzes, Raumplaner) umfassen.
2Der Fachausschuss formuliert insbesondere in den folgenden Fällen Empfehlungen zuhanden der Baubewilligungsbehörden: • bei Bauten und Anlagen in Ortsbildschutzgebieten 83 Der gewichtete Energiebedarf (kWh pro m2 Energiebezugsfläche) wird gemäss dem Anhang 7 Absatz 1 der Kantonalen Energieverordnung (KEnV) vom 26.10.2011 (Stand 1.9.2016), BSG 741.111 berechnet. Als Neubauten gelten neue Gebäude sowie Anbauten, Aufstockungen und neubauartige Umbauten, wie Auskernungen und dergleichen. Neubauartige Erweiterungen sind von den Anforderungen bezüglich gewichtetem Energiebedarf ausgenommen, wenn die neu geschaffene Energiebezugsfläche entweder kleiner als 50 Quadratmeter ist oder maximal 20 Prozent der Energiebezugsfläche des bestehenden Gebäudeteils und nicht mehr als 1‘000 Quadratmeter beträgt. 84 • bei Bauten und Anlagen von erhaltenswerten Bauten ausserhalb der Ortsbildschutzgebiete • bei Bauten und Anlagen in Strukturerhaltungszonen • bei Bauten und Anlagen in der Kernzone • bei Bauten und Anlagen, die sich auf die Fairness- oder Verdichtungsregelung gemäss Art. 2 GBR berufen • bei Bauten und Anlagen in Landschaftsschutz- und -schongebieten • bei ästhetisch umstrittenen Bauvorhaben.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.