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Art. 40 · Aussenraumgestaltung

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 81 · Original-PDF

1Die Aussenräume sollen genügend Aufenthalts- und Grünbereiche, Bäume, Sträucher und Hecken enthalten. Besondere Aufmerksamkeit ist der Gestaltung von Gärten, Vorgärten, Hausvorplätzen und Hauseingangsbereichen zu schenken. Die Bodenversiegelung von Aussenräumen ist auf das notwendige Minimum zu beschränken. Nicht überdeckte Abstellplätze sind wenn immer möglich und sinnvoll mit einem wasserdurchlässigen, begrünten Belag zu versehen. Vorbehalten bleiben die Auflagen des Gewässerschutzes.

2Es sind möglichst einheimische und standortgerechte Bäume, Sträucher und Hecken zu pflanzen.

3Auf den Einsatz von Hilfsstoffen wie Kunstdünger und Pflanzenbehandlungsmittel ist wenn möglich zu verzichten.

4Die Bedürfnisse von Wildtieren sind angemessen bei der Umgebungsgestaltung zu berücksichtigen. Die Durchlässigkeit für Wildtiere zwischen den Grundstücken ist sicherzustellen.

5Mit dem Baugesuch ist ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen, in welchem mindestens aufgezeigt werden: - Lage und Gestaltung der Kinderspielplätze, Aufenthaltsbereiche und grösseren Spielflächen - Lage und Gestaltung vorgesehener Grünflächen, Abstellplätze und Hauszufahrten - Lage und Gestaltung der vorgesehenen Aufschüttungen, Stützmauern, Einfriedungen und dergleichen - Lage und Art der vorgesehenen Bäume, Büsche, Hecken und dergleichen - Anpassung an die Nachbargrundstücke und die topographische Einordnung der Baute und der Umgebung

6Die Umgebungsarbeiten sind innert sechs Monaten nach Bauabnahme abzuschliessen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.