Art. 33 · ZPP N15 «Gärtnerei, Rüfenacht»
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 71 · Original-PDF
1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: • die haushälterische Nutzung des Bodens durch verdichtete Bauweise, • die gute und konfliktfreie Einordnung in die Umgebung, • die Gewährleistung der Quartierübergänge, • die Gestaltung des Siedlungsrandes, • die gesamtheitliche Aussenraumgestaltung, • die Optimierung der Erschliessung und Parkierung, • die Festlegung von Lärmschutzmassnahmen.
2Nutzungsart: Wohnen, für die Quartierversorgung notwendige Gewerbe und Dienstleistungen, kleine Büros und Praxen und nicht störendes Kleingewerbe.
3Nutzungsmass: Geschossflächenziffer oberirdisch minimal 0.6, maximal 0.9 Anzahl Vollgeschosse: 4 Fassadenhöhe traufseitig max.13.00 m
4Gestaltung: Auf angrenzende bedeutungsvolle Bauten und Baugrupen samt ihrem zugehörigen Umfeld ist Rücksicht zu nehmen. Die Bodenversiegelung ist auf das 69 70 notwendige Mass zu beschränken. Bei Ausnützung der 4 Vollgeschosse ist ein Flachdach ohne Attikageschoss vorzusehen.
5Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.