Art. 29 · ZPP N11 «Hinterhausstrasse, Rüfenacht»
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 63 · Original-PDF
1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: • die Erstellung einer Überbauung mit hoher Wohnqualität, gemeinschaftlichen Anlagen und ausgewogener sozialer Durchmischung • die gute und konfliktfreie Einordnung in die Umgebung • die Gewährleistung der Quartierübergänge • die gesamtheitliche Aussenraumgestaltung.
2Nutzungsart: 61 62 Wohnen (mit einem Mindestanteil von hindernisfreien Wohnungen von 20% der oberirdischen Geschossfläche für das Wohnen), Büros und Praxen, Gastgewerbe, mässig störendes Gewerbe, betriebsnotwendige Büros, Labors, Kantinen und Lager.
3Nutzungsmass: Geschossflächenziffer oberirdisch max. 0.8 Anzahl Vollgeschosse: 4 Fassadenhöhe traufseitig 13.00 m
4Gestaltung: Die Dachgestaltung richtet sich nach Art. 42. Die Ausrichtung publikumsintensiver Nutzung auf die öffentlichen Bereiche (Strasse, Platz) und die Gestaltung eines für den Fussgänger attraktiven Vorbereiches ist vorgegeben. Es ist eine städtebaulich klar definierte Gestaltung der Strassenräume und Pätze auszuweisen. Bei Ausnützung der 4 Vollgeschosse ist ein Flachdach ohne Attikageschoss vorzusehen. Es ist eine klare Zuordnung der Aussenräume zur öffentlichen, halböffentlichen oder privaten Nutzung vorzusehen. Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Mass zu beschränken.
5Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.