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Art. 2 · Mass der Nutzung

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 15 · Original-PDF

1Für die Bauzonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: Zone Abk. kGA in m gGA in m FH tr in ma/c FH gi in mb GL in m GZ

a Neue Hauptbauten dürfen höchstens ein Vollgeschoss weniger als die vorgegebene Geschosszahl aufweisen. In diesem Fall müssen die Grenz- und Gebäudeabstände der Zone trotzdem eingehalten werden. Die Baubewilligungsbehörde ist befugt, in begründeten Fällen Abweichungen von dieser Regelung zu gestatten. b Bei Flachdachbauten gilt das Mass der Fassadenhöhe traufseitig für das oberste Vollgeschoss und das Mass der Fassadenhöhe giebelseitig für das Attikageschoss.

2In den Bauzonen ist die folgende Fairnessregelung zugelassen: Gestützt auf eine vertragliche Regelung zwischen den betroffenen benachbarten Grundeigentümer kann mit Ausnahme der Fassadenhöhen von den baupolizeilichen Massen der jeweiligen Zone abgewichen werden. Die Dachgestaltung der Hauptbauten hat nach Art. 42 GBR zu erfolgen. Der Fachausschuss gemäss Art. 45 beurteilt die Vorhaben, die sich auf diese Regel berufen, insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 39 (Grundsatz) GBR. 13 Für nachbarrechtliche An- und Nebenbauten, Einfriedungen, Bepflanzungen, Stützmauern und Böschungen gelten des Weitern die Regelungen des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (EGZGB). vgl. Art. 3 und 4 BMBV Kleinbauten sind unbewohnt, d.h. es handelt sich insbesondere um Garagen, Geräteschuppen, Garten- und Gewächshäuser, Pavillons und dergleichen. Die Anbaute kann nur Nebennutzflächen enthalten und gilt somit als unbewohnt. Anbauten grenzen sich gegenüber den vorspringenden Gebäudeteilen dadurch ab, dass sie mindestens ein zulässiges Mass für vorspringende Gebäudeteile überschreiten. vgl. Art. 6 BMBV Das festgelegte zulässige Mass gilt für denjenigen Fassadenteil, der am meisten über das Terrain hinausragt. vgl. Art. 5 BMBV vgl. Art. 10 BMBV

ZoneAbk.kGA in mgGA in mFH tr in ma/cFH gi in mbGL in mGZ
WohnzoneW13.006.004.508.5020.00-
W24.008.007.0011.0030.002
W35.0010.0010.0014.0050.003a
W4 (Flachdach)5.0010.0013.00-60.004a
KernzoneK (Flachdach)3.006.0014.00-50.004a
MischzoneM23.006.008.0012.0030.002
M34.008.0011.0015.0060.003a
M4 (Flachdach)4.008.0014.00-60.004a
ArbeitszoneAa4.004.0012.0018.00--
Ab4.004.0020.0024.00--
Landwirt- schaftszoneLWZ3.003.00----

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