Art. 19 · ZPP K15 «Alte Bernstrasse Süd, Rüfenacht»
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 47 · Original-PDF
1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: • Berücksichtigung der Bedeutung als Geschäfts- und Einkaufsbereich (zentrale Lage) • Optimierung der Parkierung und Erschliessung.
2Nutzungsart: Wohnen, Geschäfte (Dienstleistungen mit Publikumsverkehr; im Erdgeschoss in der ersten Bautiefe entlang der Bernstrasse und der Hauptstrasse vorgeschrieben), Büros und Praxen, Gastgewerbe, mässig störendes Gewerbe, betriebsnotwendige Lagerbauten.
3Nutzungsmass: Sowohl die volle Nutzung der bestehenden Gebäudevolumen als auch der Neu- bzw. Wiederaufbau im Rahmen der bestehenden Gebäudevolumen sind bei Gewährleistung einer guten Gestaltung, der Erschliessung und Parkierung gestattet. Geschossflächenziffer oberirdisch max. 1.15 45 46 Bei einem übergeordneten Konzept, welches eine opitmale Gestaltung, Erschliessung und Parkierung gewährleistet, entweder über das ganze Gebiet oder über eine Mindestfläche von 2’000m2 gilt eine Geschossflächenziffer oberirdisch von 1.4. Anzahl Vollgeschosse: 3 Fassadenhöhe traufseitig: max. 10.00 m, Fassadenhöhe giebelseitig: max. 14.00 m
4Gestaltung: Die annähernd geschlossene Bauweise ist möglich. Die Ausrichtung publikumsintensiver Nutzung auf die öffentlichen Bereiche (Strasse, Platz) und die Gestaltung eines für den Fussgänger attraktiven Vorbereiches ist vorgegeben. Es ist eine klare Zuordnung der Aussenräume zur öffentlichen, halböffentlichen oder privaten Nutzung vorzusehen.
5Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.