Art. 10 · Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN)
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 29 · Original-PDF
1Es ist eine städtebaulich klar definierte Gestaltung der Strassenräume und Plätze anzustreben. Diese umfasst auch eine gesamtheitliche Aussenraumgestaltung und situativ die Gestaltung des Siedlungsrandes, um die Bauten in die Landschaft einzugliedern. Die Strassenräume und Plätze sind entsprechend den Bedürfnissen als Aufenthaltsort, als Teil des Ortsbildes und der Verkehrsteilnehmenden zu gestalten. 27 Die Anpassung der ZöN 1 (alte Nummerierung) «Schule, Kurs- und Therapiezentrum» in Worb (Parz. Nr. 147) und der ZöN 5 (alte Nummerierung) «Freizeitwerk» (Mühlacherheimet) erfolgt ausserhalb der Ortsplanungsrevision 2019. Es gelten die rechtskräftigen Nutzungszonen mit Vorschriften (Baureglement vom 16.08.1993). Die Änderung erfolgt in separatem Verfahren. 28
2In den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen gelten folgende Bestimmungen: Nummer Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung Lärmempfindlichkeitsstufe ES
1Schule, Kurs- und Therapiezentrum Es gelten die Vorschriften gemäss Baureglement vom 16.08.1993. Es gelten die Vorschriften gemäss Baureglement vom 16.08.1993.
5Freizeitwerk Es gelten die Vorschriften gemäss Baureglement vom 16.08.1993. Es gelten die Vorschriften gemäss Baureglement vom 16.08.1993.
17Kirchgemeindehaus Rüfenacht Es gelten die Vorschriften gemäss Baureglement vom 16.08.1993. Es gelten die Vorschriften gemäss Baureglement vom 16.08.1993. 31a / 31b Schulhaus, Kindergarten, Sportanlagen, dazugehörige Parkierungsanlagen Erweiterung mit Bauten und Aussenanlagen nach Bedarf der Schulen nach folgenden baupolizeilichen Massen: Fassadenhöhe gi: max. 13.00 m Abstand von Bauten gegenüber der Zonengrenze 3.00 m Beim Dorfschulhaus Worb kann im Kreuzungsbereich Bahnhofstrasse/Schulhausstrasse ein öffentlicher Platz gestaltet werden. 31a: II 31b: III 29 30
32Friedhof Die vorhandenen Gebäude können eingeschossig erweitert werden. Der Grenzabstand beträgt 10.00 m. II
33Reformierte Kirche, Kirchgemeindehaus, Pfarrhaus Die vorhandenen Gebäude können umgebaut und geringfügig erweitert werden. Die Umgebung ist als öffentlicher, zentraler Freiraum in Worb zu erhalten, zu vernetzen und aufzuwerten. II 33a Evangelisches Gemeinschaftswerk Die bestehenden Gebäude können zeitgemäss unterhalten, erneuert und erweitert werden. Für bauliche Erweiterungen und Neubauten gelten folgende Vorgaben: Fassadenhöhe giebelseitig: max. 14 m Anzahl Vollgeschosse: max.
3III 33b Evang. Methodistische Kirche Die bestehenden Gebäude können zeitgemäss unterhalten, erneuert und erweitert werden. Für bauliche Erweiterungen und Neubauten gelten folgende Vorgaben: Fassadenhöhe traufseitig: max. 14 m Anzahl Vollgeschosse: max.
4III 31 32
34Alterssiedlung Zelgweg Das vorhandene Gebäude kann zeitgemäss unterhalten und erneuert werden. Ein zusätzliches Vollgeschloss respektive Dachaufbauten sowie An- und Kleinbauten sind gestattet. II
35Altersbetreuung Worb Die vorhandenen Gebäude können zeitgemäss unterhalten und erneuert werden. Ein zusätzliches Vollgeschoss respektive Dachaufbau sowie An- und Kleinbauten sind gestattet. II
36Abwasseranlage, Pfadiheim Die vorhandenen Gebäude können zeitgemäss unterhalten und erneuert werden. An- und Kleinbauten sind gestattet. III
37Jugendtreff, Freizeiteinrichtungen Das bestehende Bauvolumen kann umgebaut und geringfügig erweitert werden. III 38* Heim Beitenwil Die bestehenden Gebäude können zeitgemäss unterhalten, erneuert und erweitert werden. Für bauliche Erweiterungen und Neubauten gelten die baupolizeilichen Masse der Zone W3, GL jedoch 70 m. II 33 34 * Zum Schutz von lärmempfindlichen Nutzungen (vgl. Art. 2 Abs. 6 und Art. 42 Abs. 1 und 2 der Lärmschutzverordnung vom 16. Dezember 1986) vor übermässigem Lärm sind geeignete Massnahmen gemäss nachfolgender Tabelle zu treffen und im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen. Mit den Massnahmen muss zwischen der Lärmquelle und den Räumen mit lärmempfindlichen Nutzungen mindestens folgende Schallpegeldifferenz (in Dezibel A) erzielt werden: Gebiet im Zone ES Schallpegeldifferenz in dB(A) Zonenplan Wohnnutzung Büronutzung C ZöN II 20 dB(A) 15 dB(A)
39Jugendheim Viktoria-Stiftung Richigen, Richigen Die vorhandenen Gebäude können zeitgemäss unterhalten, erneuert und massvoll (max. 30%) erweitert werden. Für bauliche Erweiterungen gelten die baupolizeilichen Masse der Zone W3. Dabei dürfen Gebäude und Einrichtungen für kleingewerbliche Nutzungen wie Schreinerei, Malerei, Gärtnerei, Sport oder ähnliche, welche im Rahmen des Stiftungszwecks zur Ausbildung und Beschäftigung der Jugendlichen dienen, errichtet und betrieben werden. III
40Regionale Sportund Freizeitanlage Für Sport- und Freizeitnutzungen sind Erweiterungen und Neubauten mit max. 1 Vollgeschoss zugelassen. Erweiterungen mit max. 3 Vollgeschossen sind zugelassen, sofern sie sich gut in das Gesamtbild einfügen. III 35 Gemäss Art. 93 BauG setzt das Bauen in einer Zone mit Planungspflicht eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus; diese wird durch den Gemeinderat erlassen. Die Befreiung von der Planungspflicht richtet sich nach Art. 93 Abs. 1 und 2 BauG. Es stehen drei Wege zur Befreiung von der Planungspflicht offen:
–vor Erlass der Überbauungsordnung die Bewilligung eines einzelnen Vorhabens,
–das Ergebnis eines Projektwettbewerbs, oder
–mit Zustimmung des AGR ein Gesamtvorhaben, welches das Planungsziel in der ganzen ZPP erfüllt. Vgl. Arbeitshilfe Ortsplanung AHOP des Amtes für Gemeinden und Raumordnung AGR: Von der Zone mit Planungspflicht zur Baubewilligung; Juni 1998. siehe auch Kommentar zu Artikel 46 Die ZPP K1-a-b ist im Zonenplan Siedlung ein als «Ausserhalb OPR 2019» gekennzeichnetes Gebiet, es gelten die rechtskräftigen Nutzungszonen mit Vorschriften (Baureglement vom 16.08.1993). Die Änderungen erfolgen in separaten Verfahren. 36
41Wohnheim für Sozialtherapie Es gelten die baupolizeilichen Masse der W2, wobei die Fassadenhöhe traufseitig 8.5 m beträgt. Der kleine Grenzabstand beträgt im Minimum 6.0 m. Der minimale Gebäudeabstand zum westlich angrenzenden Schopf beträgt 4.0 m. II
42Wehrdienste Es gelten die baupolizeilichen Masse der W2. Der Grenzabstand beträgt 3 m. III
| Bezeich- nung | Zweckbestimmung | Grundzüge der Überbauung | ES |
|---|---|---|---|
| a | Sportanlagen | Im Niederhaus ist ein Mehrzweckgebäude mit zwei Vollgeschossen nach den Massvor- schriften der W2 zugelassen, Abstellflächen für Sport- und Freizeitnutzungen sowie für Militär sind zugelassen. | III |
| b | Familiengärten | Es sind nur baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen zulässig. |
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