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Art. 20 · Dachaufbauten, Dacheinschnitte

BZO (BZO) Kloten · S. 11 · Original-PDF

1Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind in den zweigeschossigen Wohnzonen gesamthaft bis zu 1/2, in allen anderen Zonen bis zu 1/3 der zugehörigen Fassadenlänge gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.