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Art. 2 · Massgebliche Pläne
BZO (BZO) Kloten · S. 5 · Original-PDF
1Für die Abgrenzung der Zonen und die Festlegung der Empfindlichkeitsstufen ist der Zonenplan 1:5’000 massgebend.
2Für die Kernzonen gelten die Kernzonenpläne im Massstab 1:1’000.
3Für die Aussichtspunkte gelten die Ergänzungspläne im Massstab 1:2’500.
4Für die Wald- und Gewässerabstandslinien gelten die Ergänzungspläne im Massstab 1:500 und die zugehörigen Übersichtspläne 1:2’500.
5Für die Versorgung der Bauten mit Energie ist der Energieplan im Massstab 1:20‘000 massgebend.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.