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Art. 14 · Umgebungsgestaltung
BZO (BZO) Kloten · S. 8 · Original-PDF
1Die Umgebung ist ortsüblich zu gestalten und standortgerecht zu bepflanzen. Das gestaltete Terrain darf höchstens um 50 cm vom gewachsenen Terrain abweichen, ausgenommen sind Kellerabgänge.
2Zufahrten zu unterirdischen Garagen sind in Haupt- oder Nebengebäude zu integrieren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.